Non classé

Poolschaden: Welche Entschädigungen sind möglich?

sinistre

Poolausstattungen sind zwar für den Außeneinsatz konzipiert, bleiben jedoch anfällig für heftige Unwetter: Gewitter, starke Winde, Überschwemmungen oder Blitzeinschläge. Diese klimatischen Ereignisse können erhebliche Schäden an Rollladenabdeckungen, Filterpumpen, Schaltkästen, Automatisierungssystemen und sogar an der Beckenstruktur verursachen. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen: Bin ich versichert? Welche Schritte muss ich unternehmen? Welche Teile werden übernommen?

Welche Arten von Schäden sind betroffen?

Unwetterschäden lassen sich im Allgemeinen in drei Kategorien einteilen:

Elektrische Schäden: Überspannungen durch Blitzeinschläge, die zur Zerstörung von Motoren, Schaltkästen oder Automatisierungssystemen (Abdeckung, Pumpe, Elektrolyseur, Regelung) führen.

Mechanische Schäden: Durch einen umstürzenden Baum beschädigter Rollladenpanzer, durch starken Wind herausgerissene Lamellen, verschobene Roste, verbogene Achsen.

Infiltrationen und Überschwemmungen: Durch Wasserrückstau überfluteter Schaltkasten, untergetauchte Motorleitung, Kurzschluss durch Feuchtigkeit in einer Trockenführung.

In all diesen Fällen ist oft ein teilweiser oder vollständiger Austausch der Ausrüstung erforderlich, verbunden mit potenziell hohen Kosten.

Hausratversicherung: Welche Garantien greifen?

In den meisten Fällen deckt Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung (MRH) Unwetterschäden ab, sofern der Pool und seine Ausstattung eindeutig im Vertrag angegeben sind. Zwei Hauptgarantien können zur Anwendung kommen:

Elementarschadenversicherung (Klimaereignisse): Sie deckt Schäden durch Wind, starken Regen oder Schnee ab. Sie übernimmt in der Regel die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Außenelemente unter bestimmten Bedingungen (z. B. Windgeschwindigkeiten über 100 km/h, registriert von Météo France oder dem entsprechenden Wetterdienst).

Elektrische Schadensgarantie: Sie betrifft Überspannungen durch Blitzeinschlag oder Netzfehlfunktionen. Diese Garantie ist unerlässlich, um eine Entschädigung für einen durchgebrannten Abdeckungsmotor, Schaltkasten oder eine Pumpe zu erhalten.

In einigen Fällen kann eine spezifische „Pool-Versicherung“ als Zusatz in Ihren Vertrag aufgenommen werden, um Elemente wie die Folie, die Beckenstruktur oder Peripheriegeräte (Rollladen, Technikraum, Roboter etc.) abzusichern.

Selbstbeteiligung, Zeitwert und Obergrenze: Die wichtigsten Grenzen

Die Entschädigung ist immer an bestimmte vertragliche Regeln gebunden:

– Eine Selbstbeteiligung wird systematisch angewendet, oft zwischen 150 € und 500 €, je nach Vertrag.

– Der Zeitwert (Abnutzung) wird vom Erstattungsbetrag abgezogen: Ein Motor oder eine Pumpe, die älter als 5 Jahre ist, wird möglicherweise nur teilweise entschädigt.

– Eine Entschädigungsobergrenze kann für bestimmte Arten von Material vorgesehen sein, insbesondere wenn dieses nicht im Vertrag deklariert oder bewertet wurde.

Es ist daher wichtig, den deklarierten Wert Ihrer Ausrüstung bei Ihrem Versicherer genau zu prüfen und alle Kauf- und Installationsrechnungen aufzubewahren.

Vorgehensweise im Schadensfall

  1. Melden Sie den Schaden innerhalb von 5 Werktagen (oder 10 Tagen bei einer Naturkatastrophe) bei Ihrem Versicherer, telefonisch oder über Ihr Kundenkonto.
  2. Machen Sie sofort Fotos der Schäden, ohne die beschädigten Elemente zu bewegen.
  3. Lassen Sie eine technische Diagnose von einem Fachmann (wie Coverdeau) erstellen, der ein Expertengutachten und einen präzisen Kostenvoranschlag vorlegen kann.
  4. Bei Zweifeln an der Schadensursache (Überspannung, Infiltration, mechanischer Bruch) versuchen Sie keine sofortige Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung.
  5. Wenn Ihr Vertrag dies vorsieht, kann ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger kommen, um die Schäden festzustellen, bevor die Kostenübernahme bestätigt wird.

Was passiert, wenn eine Naturkatastrophe anerkannt wird?

Wenn Unwetter besonders schwerwiegend sind, kann der Staat das Ereignis per Dekret als Naturkatastrophe anerkennen. In diesem Fall können erlittene Schäden, auch indirekte, Gegenstand einer verstärkten Entschädigung sein (gedeckelte Selbstbeteiligung, Erweitung des Schutzes). Das Dekret muss bei Ihrer Meldung an die Versicherung erwähnt werden.

Coverdeau unterstützt Sie

Im Schadensfall kann Coverdeau Ihnen eine vollständige technische Bewertung, einen detaillierten Kostenvoranschlag für Ihren Versicherer und Unterstützung bei der Schadensmeldung bieten. Unsere Teams sind darauf geschult, die Ursachen eines Ausfalls präzise zu diagnostizieren und einen Bericht zu erstellen, der den Anforderungen der Versicherungsgesellschaften entspricht.

Der Schutz vor Unwettern beschränkt sich nicht nur auf präventive Maßnahmen: Er umfasst auch einen guten Versicherungsschutz, eine sorgfältige Deklaration Ihrer Ausrüstung und professionelle Unterstützung im Schadensfall. Bei Fragen zur Kompatibilität Ihrer Coverdeau-Ausrüstung mit aktuellen Garantien oder zur Vorbeugung von Gewitterrisiken zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.